Auslobungsrichtlinien Wirtschaftspreis 2025

1. Der Osnabrücker Wirtschaftspreis 2025
Der Osnabrücker Wirtschaftspreis wird seit 2006 alle zwei Jahre an Unternehmen vergeben, die sich durch besonderes Engagement am Standort Osnabrück hervorgetan haben. Der Preis zeichnet unternehmerische Leistungen, die besonders positive Wirkungen für den Wirtschaftsstandort Osnabrück und seine Zukunftsfähigkeit entfalten, aus. Er trägt dazu bei, den Bekanntheitsgrad und das positive Image des Wirtschaftsstandortes Osnabrück und seiner Unternehmen zu stärken. Der Osnabrücker Wirtschaftspreis wird vom Verein für Wirtschaftsförderung in Osnabrück e.V. (VWO) gestiftet und von der WFO Wirtschaftsförderung Osnabrück GmbH ausgelobt.

2. Teilnahmeberechtigung und Nominierung
Grundsätzlich können alle Unternehmen mit einem rechtlich selbstständigen Unternehmenssitz in der Stadt Osnabrück für den Osnabrücker Wirtschaftspreis 2025 nominiert werden. Die Nominierung kann vom Unternehmen selbst oder von Dritten vorgenommen werden.

Die Nominierungs- und Bewerbungsphase läuft vom 01.02.2025 bis zum 15.08.2023. Unternehmen können über das Internet unter www.osnabruecker-wirtschaftspreis.de oder direkt per E-Mail an standortkommunikation@wfo.de nominiert werden.

3. Bewerbung
Für die Teilnahme am Osnabrücker Wirtschaftspreis ist der vollständig ausgefüllte Bewerbungsbogen einzureichen. Ergänzendes Informationsmaterial zum Unternehmen und zum Engagement am Standort Osnabrück kann gerne hinzugefügt werden. Die besonderen Leistungen und das Engagement, die das bewerbende Unternehmen als Preisträger in Frage kommen lassen, müssen aus den Angaben deutlich und nachvollziehbar hervorgehen.

Die Bewerbungsunterlagen sind online in der vorgegebenen Form bis zum 15.08.2025 einzureichen.

Mit den eingereichten Bewerbungsunterlagen wird das Einverständnis gegeben, dass die gemachten Angaben und Daten nach jeweils separater individueller Absprache im Rahmen der Präsentation des Wettbewerbs veröffentlicht werden können.

4. Jury
Die Jury setzt sich aus dem Vorstand des Vereins für Wirtschaftsförderung in Osnabrück e.V. zusammen.

Entscheidend für die Beurteilung der eingereichten Bewerbungen sind:

  1. Umsetzung von technischen und betrieblichen Innovationen
  2. getätigte Investitionen am Standort Osnabrück
  3. Schaffung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen
  4. Umsetzung von Kooperationen zwischen Unternehmen und von Unternehmen mit Hochschul- und Forschungseinrichtungen
  5. soziales und gesellschaftliches Engagement am Standort Osnabrück
  6. Besonders innovative und kreative Onboardingkonzepte

Das auszuzeichnende Engagement muss vor Ort in Osnabrück erfolgt sein und / oder in Osnabrück besonders positive wirtschaftliche Effekte hervorgerufen haben.

Die Jury entscheidet in einer nicht öffentlichen Sitzung im August/September 2025 über die Träger des Osnabrücker Wirtschaftspreises 2025.

5. Auszeichnung
Der Osnabrücker Wirtschaftspreis 2025 wird in Form eines eigens entwickelten Awards an die Gewinner überreicht. Die Preisverleihung findet am 30.10.2025 in der OsnabrückHalle statt.

Durch eine Bewerbung oder Auszeichnung entstehen keinerlei Rechtsansprüche. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Alle Angaben sind ohne Gewähr. Änderungen bleiben vorbehalten.

Osnabrück im Januar 2025